Branchverband Schweizer Reben und Weine

Wer sind wir ?

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Unter dem Namen „Branchenverband Schweizer Reben und Weine / Interprofession de la vigne et des vins suisses /  Organizzazione di categoria della vite e dei vini svizzeri" (nachfolgend kurz IVVS oder BSRW genannt“) wurde ein Verein im Sinne des Artikels 8 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft vom 29. April 1997 und im Sinne der Art. 60 ff des Schweizerischen. Zivilgesetzbuches gegründet.

Das Hauptziel der IVVS ist der Schutz der Schweizer Weinbaugebiete und der Schweizer Weine, namentlich durch die Erhöhung der Marktanteile in der Schweiz und im Ausland. Sie konzentriert ihre Aktivität auf die Absatzförderung und das Marketing in der Schweiz und im Ausland, die Erlangung der Ausdehnung der Selbsthilfemassnahmen durch den Bund und die Anwendung der damit verbundenen Massnahmen, sowie auf die Markt- und Preisbeobachtung und die Förderung des Konsums von Schweizer Weinen.

 

Status BSRW

Vorstandmitglider BSRW

Organigramme

Die Delegiertenversammlung besteht aus 30 Delegierten, davon 24 von den kantonalen/regionalen Branchenverbänden und 6 von den nationalen Organisationen. Jede Organisation ernennt ihre Delegierten und Stellvertreter und übermittelt dem Sekretariat eine Namensliste.

Der Vorstand besteht aus 10 stimmberechtigten Personen, die in der Regel aus der Delegiertenversammlung stammen.

Jedes Mitglied ist im Vorstand vertreten. Es kann sich durch einen Stellvertreter vertreten lassen, der auf Vorschlag der jeweiligen Organisationen von der Delegiertenversammlung ernannt wird.

Der Vorstand wird für vier Jahre gewählt. Seine Amtszeit kann verlängert werden.

Die Direktoren der FSV und der SEVS nehmen an den Sitzungen des Komitees teil. Der eine wird zum Generalsekretär, der andere zum Schatzmeister ernannt. Sie werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Sie haben eine beratende Stimme.

Der Vorstand besteht insbesondere aus einem Vorsitzenden und einem, gegebenenfalls zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende kommt abwechselnd aus der Familie der Produktion oder der Familie der Kellerei, der stellvertretende Vorsitzende aus der anderen Familie. Für den Fall, dass der Vorsitzende nicht aus einer der beiden Familien stammt, werden zwei stellvertretende Vorsitzende ernannt, in diesem Fall einer aus jeder der beiden Familien.

Der Vorsitzende und der/die stellvertretende(n) Vorsitzende(n) werden abwechselnd aus der einen und der anderen Familie gewählt. Sie werden für vier Jahre ernannt und können einmal wiedergewählt werden.

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Branchverband Schweizer Reben und Weine
Belpstrasse 26
CH - 3007 Bern

+41 31 398 52 60
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Schweiz. Natürlich.