Branchverband Schweizer Reben und Weine

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Das Hauptziel des Branchenverbands Schweizer Reben und Weine / Interprofession de la vigne et des vins suisses (nachfolgend kurz BSRW oder IVVS genannt) ist der Schutz der Schweizer Weinbaugebiete und der Schweizer Weine, namentlich durch die Erhöhung der Marktanteile in der Schweiz und im Ausland.

Der Verband konzentriert seine Aktivität auf die Absatzförderung und das Marketing in der Schweiz und im Ausland, die Erlangung der Ausdehnung der Selbsthilfemassnahmen durch den Bund und die Anwendung der damit verbundenen Massnahmen. Weiter fokussiert er sich auf die Markt- und Preisbeobachtung und die Förderung des Konsums von Schweizer Weinen.

Statuten BSRW

Vorstandsmitglider BSRW

Organigramme

Die Delegiertenversammlung besteht aus 30 Delegierten, davon 24 von den kantonalen/regionalen Branchenverbänden und 6 von den nationalen Organisationen. Jede Organisation ernennt ihre Delegierten sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter und übermittelt dem Sekretariat eine Namensliste.

Der Vorstand besteht aus 10 stimmberechtigten Personen, die in der Regel aus der Delegiertenversammlung stammen. Jedes Mitglied ist im Vorstand vertreten. Es kann sich durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter vertreten lassen, der auf Vorschlag der jeweiligen Organisationen von der Delegiertenversammlung ernannt wird.

Der Vorstand wird für vier Jahre gewählt. Seine Amtszeit kann verlängert werden. Die Direktorinnen und Direktoren der FSV und der SEVS nehmen an den Sitzungen des Komitees teil. Eine Person wird zum Generalsekretär, die andere zum Schatzmeister ernannt. Sie werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Sie haben eine beratende Stimme. Der Vorstand besteht insbesondere aus einer/einem Vorsitzenden und einer/einem, gegebenenfalls zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende kommt abwechselnd aus der Produktion oder der Kellerei, der stellvertretende Vorsitzende aus dem anderen Bereich.

Für den Fall, dass der Vorsitzende nicht aus einem der beiden Bereiche stammt, werden zwei stellvertretende Vorsitzende ernannt, in diesem Fall einer aus jeder der beiden Bereiche. Der Vorsitzende und der/die stellvertretende(n) Vorsitzende(n) werden abwechselnd aus dem einen und dem anderen Bereich gewählt. Sie werden für vier Jahre ernannt und können einmal wiedergewählt werden.

Branchverband Schweizer Reben und Weine

Belpstrasse 26

CH - 3007 Bern

Tel: +41 31 398 52 60

E-Mail: [email protected]

Schweiz. Natürlich.